Praxis für Psychotherapie
Dr. Ricarda Scheffczyk

Kosten

Die überwiegende Anzahl der privaten Krankenversicherungsträger erstattet die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. 

Die Anzahl der Sitzungen, die von den Versicherungen erstattet werden, hängt vom jeweiligen Versicherungstarif ab, zu dem Sie versichert sind. Bitte setzen Sie sich vor Beginn mit Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären.

Das Honorar berechne ich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ 3,0-facher Satz) 

Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, haben Sie ebenfalls Anspruch auf die Übernahme einer psychotherapeutischen Behandlung. Bitte setzen Sie sich zeitnah mit Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung bzw. deren Beantragung zu klären.

Sie können Psychotherapeutische Leistungen auch selbst übernehmen, wenn Sie Wartezeiten auf einen kassenärztlichen Behandlungsplatz überspringen oder verkürzen wollen oder eine offizielle Abrechnung über die Versicherung aus anderen Gründen nicht möchten.

Die Abrechnung für Selbstzahlende erfolgt in der Regel in Anlehnung an die Gebühren für Privatversicherte zum o.g. Satz (GOÄ, Ziffer 861; 3,0-fach)

Die Kosten für selbstgezahlte Gesundheitsleistungen sind oberhalb eines festgesetzten Selbstbehalts für Gesundheitsleistungen steuerlich absetzbar.

Wenn Sie nicht wissen, ob eine Psychotherapie das Richtige für Sie ist, können Sie auch eine psychologische Beratung zur besseren Orientierung nutzen.

Für psychologische Beratung gilt ebenfalls der 3,0-fache Satz nach GOÄ als Abrechnungsgrundlage.

Auf dem Weg zu einer Psychotherapie treten leider nicht selten immer noch Probleme auf. Dies liegt vor allem daran, dass es, gemessen am Bedarf, nach wie vor zu wenig Psychotherapeuten gibt. Psychotherapeutische Praxen sind deshalb häufig überlaufen und haben eine lange Warteliste. Monatelange Wartezeiten sind nicht ungewöhnlich. Dies gilt vor allem für kassenzugelassene Vertrags-Psychotherapeuten, die der Versicherte ohne Weiteres auf seiner Krankenversichertenkarte in Anspruch nehmen kann. 

Aus diesem Grunde können gesetzlich Versicherte Psychotherapie nach dem sogenannten Kostenerstattungsprinzip beantragen. Auf therapie.de finden Sie eine gute Darstellung der aktuellen Abläufe im etwas komplizierten Kostenerstattungsverfahren.